Freitag, 30. Juli 2010
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Betriebsratsvorsitzende - Rechte und Pflichten

Betriebsratsschef, Betriebsratsboss, das sind die Zuschreibungen in den Medien für einen der schlechtbezahltesten aber verantwortungsvollsten Jobs in Deutschland.


Schlechtbezahlt deshalb, weil ein Betriebsratsmitglied weder benachteiligt noch begünstigt werden darf. Das Betriebsratsmandat ist ein Ehrenamt mit Entgeltfortzahlung für Betriebsratsarbeit. Jedes Betriebsratsmitglied und auch die oder der Betriebsratsvorsitzende bekommt also das gleiche wie in seiner normalen Tätigkeit. Das kann dazu führen, dass ein Schlosserin oder ein Verkäufer mit Menschen verhandelt und Verantwortung teilt, die ein vielfaches von dem verdienen was das Betriebsratsmitglied verdient. Auch eine Gleichbehandlung unter den Betriebsräten findet nicht statt. Die oder der Betriebsratsvorsitzende verdient häufig weniger als ein einfaches Betriebsratsmitglied (-> www.betriebsratsmitglied.de) oder Ersatzmitglied.


Anders als Manager, denen alle Kennzahlen vorliegen oder die jedenfalls ZUgang zu den Entscheidungsgrundlagen haben, müssen Betriebsräte und vor allem die Vorsitzenden auf der Grundlage weniger und manchmal auch falscher Informationen des Managements ihre weitreichenden Entscheidungen treffen.


Vor dem Hintergrund des VW-Skandals, bei dem Betriebsratsgehälter auf Vorstandsniveau in der Diskussion standen, kam in letzter Zeit wieder die Frage auf: Sind Betriebsräte unterbezahlt? Diskutieren Sie dazu in unserem Forum auf www.betriebsverfassungsgesetz.de

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